SO funktioniert die richtige Hundehaltung:
- Positive Absolvierung Sachkunde-Kurs
- Kauf des Hundes
- Meldung bei der Gemeinde
Ein über 12 Wochen alter Hund ist binnen 5 Werktagen zu melden
Dafür erforderlich:
- Positive Absolvierung Sachkunde-Kurs
- Nachweis Haftpflichtversicherung
- Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank
- Tierärztliche Bestätigung
Bestimmung der Größe (-40/20-Regel – 40 cm Widerristhöhe, 20 kg) zwischen dem 12. bis 14. Lebensmonat
5. Überprüfung Alltagstauglichkeit
Für große und spezielle Hunde bis zum 18. Lebensmonat
6. Spezielle Hunde
Verhaltensmedizinische Evaluierung („Freitesten“ von Leinen- und Maulkorbpflicht)
7. Auffällige Hunde
Zusatzausbildung und verhaltens-medizinische Evaluierung verpflichtend
WAS gilt ab 1. Dezember 2024 für bestehende HundehalterInnen?
Für bestehende HundehalterInnen ändert sich wenig. Neue Pflichten und Ausbildungserfordernisse gelten ab 1. Dezember 2024 für neu angeschaffte Hunde bzw. nach einem HalterInnenwechsel.
Eine Ausnahme bilden spezielle Hunde:
- Spezielle Hunde bis 8 Jahre:
Für spezielle Hunde („Kampfhunde“) bis zum vollendeten 8. Lebensjahr gilt ab 1.12.2024 eine Leinen- und Maulkorbpflicht bis zur erfolgreichen „Freitestung“ sowie die Pflicht zur Alltagstauglichkeitsprüfung binnen sechs Monaten.
- Die Verlässlichkeitsprüfung
Die Haltung von speziellen Hunden ist an eine besondere Verlässlichkeit (z.B. keine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz) geknüpft. Bei aufrechter Haltung ist dieser Nachweis nicht nötig. Achtung: HalterInnenwechsel
- Nachweise und Bescheide
Bestehende Sachkundenachweise und nach dem OÖ Hundehaltegesetz 2002 erlassene Bescheide, etwa bei auffälligen Hunden, gelten auch unter dem neuen Hundehaltegesetz weiter.
Informationen rund um die Hundehaltung und das neue Hundehaltegesetz:
Hundehaltegesetz OÖ
Hunderatgeber
sichermithund.at
Termine Sachkundenachweis