Es wird höflich ersucht, dass jede Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden ist bzw. im Veterinärinformationssystem - VIS eingetragen werden muss.
Dies betrifft auch Haltungen von Geflügel für den Eigenbedarf.
Information für GeflügelhalterInnen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko
Vogelgesundheitsverordnung